Immobilien­recht

Zum Immobilienrecht zählt unter anderem das Gewerberaummietrecht, das Wohnraummietrecht und das Wohnungseigentumsgesetz-Recht (WEG-Recht), aber auch das Immobilientransaktionsrecht.

Referenzen und Leistungsspektrum
Unsere Kanzlei verfügt über eine jahrelange Expertise im Bereich des Immobilienrechts. So haben wir in zahlreichen Projektentwicklungen Mietkomplexe geräumt und somit eine Weiterentwicklung von Immobilien ermöglicht. Dies geschah an exponierten Lagen wie beispielsweise dem Areal am Berliner Bahnhof Zoo, in Berlin Charlottenburg oder im Hamburger Schanzenviertel. Aber auch außerhalb der sogenannten „Big 7“ (die sieben größten deutschen Städte) sind wir aktiv. So haben wir verschiedenste Revitalisierungen von der Vergabe (siehe unser Leistungsspektrum „Vergaberecht“) bis hin zum Mietvertragsabschluss betreut.

Auch das Immobilientransaktionsrecht zählt zu unseren Kernkompetenzen. Hierbei unterstützen wir im Rahmen der rechtlichen Prüfung der Werthaltigkeit von Mietverträgen („due Diligence“) bis hin zur umfassenden Betreuung des Einkaufs von Objekten und der anschließenden Optimierung der Mietverträge nach Übernahme. Hierbei reicht unsere Kompetenz vom „einfachen“ Erwerb eines Mehrparteienwohnhauses über sogenannte „Zinshäuser“ (gemischt genutzte Immobilien mit Wohn- und Gewerberaummietern) bis hin zu komplexen Transaktionen oder Spezialtransaktionen, wie der Weiterveräußerung von Pflegeheimen mit Bewohnermietverträgen und Pflegebetriebsverträgen.

Durch unsere hervorragende Vernetzung im Immobilienbereich kann die Kanzlei auch umfangreiche Projekte fachgebietsübergreifend erfolgreich unterstützen, z. B. in enger Zusammenarbeit mit Gebäudegutachtern oder technischen Dienstleistern im Rahmen einer technischen due diligence.

Aufteilung von Immobilien zu Wohnungseigentumsanlagen
Ein weiteres Dienstleistungsangebot im Bereich Immobilienrecht bieten wir bei der Aufteilung einer Immobilie hin zu Eigentumswohnungen/Teileigentum. Hier können wir Ihnen im Rahmen unseres „rundum-sorglos-Paketes“ alles hierzu Notwendige aus einer Hand gewährleisten. Die einzelnen Schritte von der Einzelimmobilie hin zu einem in Wohn- bzw. Teileigentum aufgeteilten Objektes (Aufmaß des Objektes durch Vermessungsbüros, Erstellung und Beantragung Abgeschlossenheitsbescheinigung, Erstellung Teilungserklärung und Betreuung im Rahmen der weiteren Abwicklung, Erstbestellung Verwalter, etc.) bieten wir Ihnen hierbei an. Unsere Kanzlei ist dabei für Sie der einzige Ansprechpartner und koordiniert sämtliche Abläufe - diese Dienstleistung bieten wir bundesweit an. In den vergangenen Jahren haben wir erfolgreich in verschiedenen Städten Aufteilungen auch in Objekten mit bis zu 200 Einheiten oder komplexen gewerblichen Nutzungen (wie z. B. Hotel mit Eigentumswohnungen und anderen Teileigentumseinheiten) betreut. Wir koordinieren dabei die Zusammenarbeit aller Beteiligten Vermesser, Architekten, Behörden, Notare und Grundbuchämter.

Bau- und Architektenrecht
Schlussendlich zählt zum Immobilienrecht aber auch und gerade das Bau- und Architektenrecht. Dabei unterstützen wir Architekten, Bauherren, Bauträger und Projektentwickler in der Planungsphase. Insbesondere begleiten wir die nachgelagerten Phasen (wie z.B. Abnahme), wobei es vielfach eine gerichtliche Auseinandersetzung aufgrund der möglichen langen Prozessdauer und der Gutachterkosten zu vermeiden gilt. Hierbei bieten wir Ihnen z. B. eine vollständige Begleitung der Endphase eines Projektes an, bei der die komplette Mängelbearbeitung rechtsicher betreut wird.

Zu unseren Mandanten im Bereich des Immobilienrechts zählen neben Einzeleigentümern, Asset Management Gesellschaften, Immobilienfonds, „Familyoffices“ auch Kommunen sowie kommunale Gesellschaften.

Von der Projektentwicklung, der Umstrukturierung von Mietobjekten bis hin zur klassischen Mietvertragsverhandlung bieten wir Ihnen das gesamte Spektrum des Immobilienrechts.

sjs Schneehain John Suchfort Rechtsanwälte PartmbB

Düstere-Eichen-Weg 4 | 37073 Göttingen | Tel: 0551.200 0020 | E-Mail: info@sjs-rechtsanwaelte.de

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