In Deutschland werden jährlich ca. 2,6 Mio. Verkehrsunfälle registriert. Dies entspricht mehr als 7.000 Unfällen pro Tag. Angesichts dessen ist es nicht verwunderlich, dass in Deutschland das sogenannte Pflichtversicherungsgesetz regelt, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung für sich, den Eigentümer und den Fahrer zur Deckung von Schäden abschließen muss. Zusätzlich bedienen sich Autofahrer meist noch einer Kfz-Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung. Beteiligter eines Verkehrsunfalls zu werden, sei es als Pkw-Fahrer, Lkw-Fahrer, Radfahrer, Fußgänger oder auch als Haftpflichtversicherer, geschieht schneller als man denkt und löst eine ganze Reihe von Folgen aus. Hierbei kommt es zumeist nicht einmal darauf an, ob Ihnen ein sog. Verschulden angelastet wird, da eine Haftung des Fahrzeughalters schon durch die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs begründet werden kann.
Da die Mobilität ein wichtiges Gut ist, bedarf es eines kompetenten und zielgerichteten Vorgehens. Dies gilt umso mehr, da einem oftmals nicht nur eigene Ansprüche zustehen, sondern man sich auch Ansprüchen des Unfallgegners ausgesetzt sieht. Nicht nur für Laien ist es schwierig, den Überblick zu behalten, um eine schnelle und umfassende Schadensregulierung vornehmen zu können. Ein Unfallereignis kommt immer unerwartet und zum falschen Zeitpunkt. Gerade deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu wissen, der dafür Sorge trägt, dass Sie zu Ihrem Recht gelangen. Ob Korrespondenz mit der eigenen und gegnerischen Versicherung, der Polizei oder Staatsanwaltschaft, Sachverständigen oder dem Gericht. Wir nehmen Ihr Anliegen in die Hand und garantieren eine kompetente juristische Betreuung. Insbesondere beraten wir Sie hinsichtlich:
- Schadensersatz Ihres Pkw, Lkw, Motorrad oder Fahrrad
- Fiktiven oder konkreten Schadensabrechnung
- Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum, in dem Sie aufgrund des Unfalls nicht mobil sein konnten
- Erstattung von Mietwagenkosten
- Abschleppkosten
- Erstattung der Kosten eines Kfz-Sachverständigengutachtens
- Schmerzensgeld
- Erstattung von Heilbehandlungskosten
- Verdienstausfall/ Erwerbsschaden
- Entgangener Gewinn
- Rückstufung Ihrer Schadensfreiheitsklasse
- Selbstbeteiligung Ihrer Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Minderwert Ihres Fahrzeugs