Vergabestatistik: Aufbau einer bundesweiten elektronischen Vergabestatistik

Pflicht zur Meldung ab 1. Oktober 2020

Im Rahmen der Vergaberechtsreform von 2016 wurde mit der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) die Grundlage für den Aufbau einer allgemeinen bundesweiten Vergabestatistik geschaffen. Erstmals werden damit in Deutschland die grundlegenden Daten zu öffentlichen Aufträgen flächendeckend statistisch erfasst.

Bislang verfügen Bund, Länder und Kommunen über keine valide Datenbasis. Solche Daten sind aber wichtig, auch um die volkswirtschaftliche Bedeutung der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen besser einschätzen zu können. Zudem bestehen Monitoringpflichten gegenüber der EU-Kommission, die nur auf der Grundlage gesicherter Daten erfüllt werden können.

Die VergStatVO verpflichtet alle Auftraggeber nach § 98 GWB, dem BMWi bestimmte Daten zu Beschaffungsvorgängen im Oberschwellenbereich und eingeschränkt auch im Unterschwellenbereich zu übermitteln. Die Vergabedaten sollen vollelektronisch und soweit wie möglich automatisch erfasst und analysiert werden, um repräsentative Aussagen zur öffentlichen Beschaffung in Deutschland treffen zu können. Erstmals kann damit zum Beispiel das jährliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Kommunen und dessen Verteilung auf Liefer-, Dienst- und Bauleistungsaufträge verlässlich ermittelt werden. Bei der Datenübermittlung sollen die Auftraggeber und Vergabestellen auf eine bedienungsfreundliche und nutzerorientierte IT-Lösung zurückgreifen können (zum Beispiel über die von Auftraggebern eingesetzten Vergabemanagementsysteme oder elektronischen Vergabeplattformen).

Mit der Durchführung der Vergabestatistik wurde das Statistische Bundesamt (Destatis) vom BMWi beauftragt. Die Vergabestatistik wird am 1. Oktober 2020 den Betrieb aufnehmen. Ab diesem Datum sind alle Auftraggeber nach § 98 GWB verpflichtet, die in der VergStatVO festgelegten Daten über die Vergabe öffentlicher Aufträge oder Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Oberschwellenbereich) und ab einem Auftragswert über 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer auch im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenbereich) zu übermitteln (siehe § 1 VergStatVO). Um Daten an die Vergabestatistik übermitteln zu können, muss ein meldepflichtiger Auftrag- / Konzessionsgeber eine oder mehrere Berichtsstelle(n) bestimmen, die sich zuvor beim Statistischen Bundesamt (Destatis) registrieren müssen.

Ab dem 1. Juli 2020 können sich die Berichtsstellen der Auftrag-/Konzessionsgeber freiwillig bei Destatis online registrieren. Weiterführende Informationen zu Berichtsstellen finden Sie auf dem Erhebungsportal des Statistischen Bundesamts. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Wir sind als Kanzlei als Berichtsstelle registriert und nehmen die Meldungen gerne für Sie vor. Sprechen Sie uns einfach an!

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