UVgO in Niedersachsen ab 01.01.2020

Am 29.11.2019 wurde das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes und der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 finden in Niedersachsen die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der aktuellen Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A 2019) Anwendung.


Darüber hinaus werden mit der Gesetzesänderung u. a. der Eingangsschwellenwert des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf 20 000 Euro erhöht, Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte aus dem Anwendungsbereich herausgenommen und die Möglichkeit geschaffen, durch Einführung einer Informations- und Wartepflicht bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten im Unterschwellenbereich effektiver in Anspruch zu nehmen.

Das Gesetz sieht außerdem eine Übergangsvorschrift zur Nutzung elektronischer Mittel vor. Gemäß § 17 Abs. 4 NTVergG findet § 38 Abs. 2 und 3 UVgO auf Vergaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2020 begonnen haben, keine Anwendung. Somit gelten für diese Verfahren die Regelungen von § 38 Abs. 1 UVgO, wonach der Auftraggeber festlegt, wie die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen haben und die sonstige Kommunikation geführt wird. Sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Fragen haben.

(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung)

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